Bewusste Entscheidungen im Krankheitsfall

Leider können wir Menschen es nicht ausschließen, dass wir aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder im hohen Alter selbst einmal nicht mehr in der Lage sein werden, eigene Entscheidungen zu fällen. Entsprechende Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen, bedeutet Selbstbestimmung für den Ernstfall.

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen in dieser Situation von Ihnen gewünscht sind oder nicht. Ärzte und Pflegepersonal sind daran gebunden. Für Ihre Angehörigen bedeutet diese Verfügung eine weitreichende Entlastung. Die Patientenverfügung sollte möglichst genau und ausführlich darüber Auskunft geben, welche Vorstellungen Sie haben, damit später mögliche Unsicherheiten ausgeschlossen werden können. Sprechen Sie sicherheitshalber auch mit dem Arzt Ihres Vertrauens darüber und lassen Sie Ihre Angehörigen wissen, an welchem Ort sie das Dokument finden.

www.bmjv.de

Selbstbestimmung nach dem eigenen Todesfall

In Deutschland ist es möglich, sich als Organ- und Gewebespender mit Hilfe eines entsprechenden Ausweises oder einer anderen Willensbekundung zur Verfügung zu stellen. Damit erlauben Sie den Ärzten nach Feststellung Ihres eigenen Todes, Organe oder Gewebe zwecks Transplantation zu entnehmen, um schwer kranken Menschen zu helfen.

Sie haben die Möglichkeit, sich gänzlich als Spender bereit zu erklären oder nur bestimmte Organe zu benennen. Diese Entscheidung ist sehr persönlich, hilft aber den Hinterbliebenen später, falls sie sich mit dieser Frage konfrontiert sehen. Darüber hinaus können Sie sich auch konkret gegen eine Organspende aussprechen.

Ein Gespräch mit der Familie sowie die ärztliche Beratung können für die Entscheidungsfindung eventuell hilfreich sein.

www.organspende-info.de

Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Vorkehrungen für den eigenen Nachlass

Die Erbfolge wird vom Gesetz wie folgt definiert:

  • Erben 1. Ordnung: Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge (Enkel und Urenkel des Erblassers)
  • Erben 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers)
  • Erben 3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins des Erblassers)

Möchte der Erblasser seine Vermögenswerte nach eigenem Wunsch in seinem Todesfall vererben, ist das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages erforderlich.

Das Testament muss komplett handgeschrieben sein. Es muss außerdem den vollen Namenszug, das Datum und den Ort enthalten. Je nach Vermögenslage oder auch zur eigenen Sicherheit ist eine anwaltliche oder notarielle Beratung empfehlenswert. Diese ist zwar gebührenpflichtig, kann aber mögliche Unsicherheiten ausschließen.

Digitaler Nachlass

Sie können sich gerne an uns wenden, falls Sie hier Hilfe benötigen. Wir vermitteln Ihnen professionelle Dienstleister, die die Verwaltung digitaler Hinterlassenschaften regeln, damit für die Hinterbliebenen keine weiteren Belastungen entstehen.

Downloads

Vorsorgecheckliste: Meine letzten Wünsche PDF Download

Bestattungsbeauftragung PDF Download

Ratgeber Patientenverfügung: www.bmjv.de

Organspendeausweis: www.organspende-info.de